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Mietrechtsreform tritt in Kraft

BERLIN ap ■ Die Mietrechtsreform der Bundesregierung hat gestern gegen den Willen der Union den Bundesrat passiert. Die Länderkammer entschied mehrheitlich, dass ihre Zustimmung zu dem im Bundestag mehrheitlich beschlossenen Gesetz nicht erforderlich ist. Mit dem Votum wurde ein drohender Verfahrensstreit abgewendet, der bis vor Bundespräsident Johannes Rau als letzte Instanz hätte führen können. Die Reform tritt damit am 1. September in Kraft. Die wichtigsten geplanten Änderungen sind die Einführung des qualifizierten Mietspiegels neben dem üblichen, von Gemeinden oder Interessenvertretungen erstellten Mietspiegel. Vorgesehen ist auch die Senkung der so genannten Kappungsgrenze, wonach Mieten innerhalb von drei Jahren nur noch um 20 statt 30 Prozent erhöht werden können.

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