Miethai : Mietobergrenzen angepasst
Sylvia Sonnemann ist Geschäftsführerin bei „Mieter helfen Mietern“
Die Hamburger Sozialbehörde hat zum 1. 3. 2014 die für ALG II- und Grundsicherungsbezieher geltenden Grenzen für Unterkunftskosten erhöht. Damit wurde schnell auf den zuletzt im November erschienenen Hamburger Mietenspiegel reagiert.
Die Nettokaltmiete für Ein-Personen-Haushalte darf jetzt 348,50 Euro betragen. Für Zwei-Personen-Haushalte wurde die Grenze um 25,80 Euro auf 418,20 Euro erhöht. Alle gültigen Mietobergrenzen finden Sie per Link auf www.mhmhamburg.de/,Wohnen mit Hartz IV.
Die Anpassungen liegen bei sieben Prozent und damit höher als der letzte Anstieg des Mietenspiegels, der sich um 5,7 Prozent erhöhte. Trotzdem entspannt sich die Lage für ALG-II-Bezieher dadurch nicht. Denn die neue Mietgrenze liegt knapp unter sieben Euro pro Quadratmeter netto kalt. Ein Beispiel: Ein ALG-II- Bezieher darf lauf Fachanweisung der Sozialbehörde 50 Quadratmeter Wohnfläche beanspruchen. Bei einer Mietobergrenze von 348,50 Euro bedeutet das 6,97 Euro je Quadratmeter. Durchschnittlich ausgestattete Altbau- oder Neubauwohnungen sind damit für ALG-II-Bezieher tabu. Denn die Mittelwerte im Mietenspiegel liegen selbst in normaler Wohnlage bei 7,46 Euro und 8,89 Euro pro Quadratmeter! Nur die Wohnungen der Baualtersklassen 1948 bis 1977 bewegen sich preislich in der zulässigen Größenordnung.
Zwar sind ALG-II-Bezieher, die vor dem 1. 4. 2012 eine Miete zahlen mussten, die innerhalb der damals gültigen Höchstwerte lag, vor Umzugsaufforderungen geschützt – selbst, wenn seither Mieterhöhungen nach dem Mietenspiegel eingetreten sein sollten. Mieter aber, die umziehen wollen oder müssen, weil sie über der zulässigen Wohnungsgröße oder den Mietobergrenzen liegen, müssen die neuen Werte beachten. Ein Neuvermietungsangebot unterhalb der Sieben-Euro-Grenze dürfte aber illusorisch sein, wenn schon die Werte des Mietenspiegels darüber liegen. Hier dürften nur Sozialwohnungen sowie Wohnungen aus dem Bestand von SAGA/GWG und den Genossenschaften in Frage kommen. Sie haben lange Wartelisten.
Bleibt zu hoffen, dass die Jobcenter arbeitslose Menschen nicht mit weiteren Kostensenkungsaufforderungen auf Wohnungssuche schicken. Wer solche Umzugsaufforderungen erhält, sollte umgehend Rat einholen.
„Mieter helfen Mietern“, Hamburger Mieterverein e. V., ☎ 040 / 431 39 40
■ Sylvia Sonnemann ist Geschäftsführerin bei„Mieterhelfen Mietern“