piwik no script img

Archiv-Artikel

Miethai: Auf allen Balkonen sprießt es Die Blumen rot und blau

Der Mai ist gekommen und viele Mieter möchten nun mit Pflanzen ihren Balkon verschönern. Das findet nicht immer die Zustimmung des Vermieters. Deshalb einige rechtliche Hinweise: Die Mieter haben ohne Probleme das Recht, auf dem Balkon Blumen in Töpfen und Kästen aufzustellen. Dies gilt auch für die Fensterbretter. Dort dürfen sowohl innen als auch außen Blumenkästen angebracht werden.

Bei einer Außenanbringung ist darauf zu achten, dass sie fachgerecht erledigt wird, damit Passanten auf der Straße nicht gefährdet sind. Auch beim Gießen ist darauf zu achten, dass Passanten nicht geschädigt werden können. Sollte durch einen herabfallenden Blumenkasten, der nicht ordnungsgemäß angebracht war, ein Passant verletzt werden, kann dies für den Mieter schwerwiegende Konsequenzen haben.

Vor der Anbringung von Blumenkästen direkt an der Außenwand sollte der Vermieter befragt werden, da dieser gegebenenfalls Wert darauf legt, dass die Kästen zur äußeren Erscheinung des Hauses passen.

Mieter haben dann einen Anspruch auf Anbringung von Metallgitterhalterungen für Balkonkästen, wenn solche beim Einzug vorhanden waren und im Rahmen von Fassadenarbeiten entfernt wurden (AG Tempelhof-Kreuzberg, Urt. vom 6. 8. 1990, MM 1990, S. 353).

Sollte durch das Balkongitter ein Rostschaden verursacht worden sein, haftet dafür der Vermieter, selbst wenn ein Teil des Schadens durch Blumengießwasser verursacht wurde. Zumindest dann, wenn das Balkongitter so konstruiert war, dass ein Mieter daran Kästen anbringen konnte (LG Berlin, Urt. vom 3. 2. 1992, GE 1992, 383).

Bei Rankpflanzen wie zum Beispiel Efeu sollte unbedingt vor dem Anpflanzen eine Erlaubnis des Vermieters eingeholt werden. Andernfalls kann dieser, wenn sich die Pflanzen stark ausgebreitet haben, oder die Mieter ausziehen, die Entfernung der Gewächse verlangen. Und dies kann große Probleme machen, wenn die Pflanzen sich in das Mauerwerk eingewurzelt haben und ein Neuanstrich der Fassade nötig wird.

Christine Kiene ist Juristin bei Mieter helfen Mietern, Bartelsstr. 30, 20357 Hamburg, ☎ 431 39 40