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Archiv-Artikel

Miethai & CoWäsche waschen im Passivhaus Auch einzeln erlaubt

Es gehört heute zum allgemein üblichen Gebrauch einer Wohnung, Haushaltsmaschinen wie Spül- oder Waschmaschinen aufzustellen. Vermieter benötigen daher triftige Gründe, Mietern eine eigene Waschmaschine in ihrer Wohnung zu untersagen. So reicht ein Waschkeller mit Gemeinschaftswaschmaschine im Haus als Versagensgrund nicht aus.

Jüngst hat das Landgericht Aachen (Urteil vom 10.03.2004 – 7 S 46/03) entschieden, dass selbst Mieter in einem so genannten Passivhaus einen Anspruch darauf haben, in ihrer Wohnung eine eigene Waschmaschine aufzustellen. Im Mietvertrag zwischen den Parteien war geregelt, dass der Mieter die hauseigene Gemeinschaftswaschmaschine im Keller wegen des besonderen Energiekonzeptes des Hauses zu benutzen habe.

Nach Auffassung des Gerichts verstößt aber das völlige Verbot einer mietereigenen Waschmaschine in einem Mietvertrag gegen die Gebote von Treu und Glauben. Das Verbot sei daher unwirksam. Mietern sei grundsätzlich ein berechtigtes Interesse zuzugestehen, ihre Wäsche in ihren eigenen Räumen waschen zu können, wann und wie es ihnen zeitlich und sachlich erforderlich und passend erscheine. Dieser Grundsatz gelte auch in einem Passivhaus.

Aufgrund des besonderen Energiekonzepts des Passivhauses mit seinen speziellen Beheizungs- und Belüftungsformen und seiner speziellen Energiesparbewirtschaftung seien die Mieter allerdings verpflichtet, die neu aufzustellende Waschmaschine in ihrer Wohnung an den Warmwasserspeicher des Gebäudes anzuschließen, um so das Energiekonzept des Gebäudes sicherzustellen. Dass Waschmaschinen mit einer entsprechenden Technologie nicht so einfach zu beschaffen und darum um einiges teurer sein dürften, müssen die Mieter allerdings hinnehmen.

Übrigens: Wenn ein Wasseranschluss für den Betrieb einer Wasch- oder Spülmaschine in der Wohnung nicht vorhanden ist, muss der Vermieter das Anbringen eines solchen Anschlusses und die damit verbundene Einwirkung auf sein Eigentum zwar dulden, die Anschlusskosten muss aber der Mieter tragen.

Andree Lagemann ist Juristin bei Mieter helfen Mietern, Bartelsstr. 30, 20357 HH, ☎ 431 39 40, info@mhmhamburg.de, www. mhmhamburg.de