Miethai & Co.: Der Garten
■ Nutzung durch MieterInnen? Von Christiane Hollander
Glücklich können diejenigen sein, bei denen die Gartennutzung ausdrücklich vertraglich geregelt ist. Das Landgericht Aachen (Urteil vom 29. Juni 1990, DWW 1991, 22) hat bei Mehrfamilienhäusern entschieden, daß nur in diesem Falle der Garten als mitvermietet gilt.
Anders ist es bei Einfamilienhäusern – hier ist keine ausdrückliche vertragliche Regelung notwendig. Erlaubt der Vermieter die Nutzung aus Gefälligkeit, kann er diese frei widerrufen, solange es sich nicht um eine Schikane handelt oder willkürlich ist.
Als Indiz für eine reine Gefälligkeit wird es gewertet, wenn der Vermieter zum Beispiel keinen höheren Mietzins für die Nutzung verlangt oder ausdrücklich darauf hinweist, daß er weiterhin Einfluß auf den Zustand des Gartens nehmen will.
Duldet der Vermieter die Gartenbenutzung über Jahre hinweg vorbehaltlos und ohne zu widersprechen, kann dies als Vertragsergänzung gewertet werden, und die Gartennutzung wird Bestandteil des Mietvertrages.
Besteht eine vertragliche Regelung, kann das Recht zur Gartennutzung nicht durch eine Kündigung beendet werden, da es sich hier um eine unzulässige Teilkündigung handeln würde. Außerdem kann für die Benutzung des Gartens später keine zusätzliche Vergütung verlangt werden.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen