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MietertippsTreppenhauskrieg

■ Wo darf ein Fahrrad stehen und wo nicht? Und was ist mit den Kinderwagen?

Wo ein Fahrrad innerhalb eines Mietshauses abgestellt werden darf, hängt von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls ab. So darf der Mieter sein Fahrrad dann in die Wohnung mitnehmen, wenn kein zumutbarer und geeigneter Abstellplatz vorhanden ist. Der Vermieter hat jedoch die Möglichkeit, dem Mieter einen Abstellplatz für das Rad zuzuweisen. Ab diesem Zeitpunkt ist der Vermieter berechtigt, die Mitnahme des Fahrrads in die Wohnung zu untersagen. Des weiteren dürfen Räder nur mit der Zustimmung des Vermieters im Hausflur, auf Zugängen, im Hof und auf anderen, nicht zur alleinigen Benutzung vermieteten Flächen abgestellt werden. Ist das Abstellen von Fahrrädern in der Hausordnung geregelt, so gehen deren Bestimmungen den oben dargestellten allgemeinen Grundsätzen vor, soweit sie nicht gegen das Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB-Gesetz) verstoßen und deshalb unwirksam sind.

Auch das Abstellen eines Kinderwagens im Treppenhausflur wird häufig im Mietvertrag oder in der Hausordnung geregelt. Besagen diese Regelungen, dass das Abstellen des Kinderwagens im Hausflur verboten oder nur vorübergehend gestattet ist, so sind diese Klauseln unter Umständen unwirksam. Besteht keine andere zumutbare Abstellmöglichkeit, so ist der Mieter darauf angewiesen, den Hausflur zum Abstellen des Kinderwagens zu benutzen. In diesem Zusammenhang stellt ein Ort, der nur mit einem Transport des Kinderwagens über mehrere Treppen erreichbar ist, keine zumutbare Abstellmöglichkeit dar. In einem solchen Fall wäre die Verbotsregelung unwirksam, und der Mieter hätte einen entsprechenden Anspruch auf die Abstellung im Treppenhaus aufgrund des Rechts auf vertraggemäßen Gebrauch der Mietsache. Dieser Anspruch bezieht sich jedoch nur auf den Kinderwagen für eigene Kinder. Zudem dürfen andere Hausbewohner und der Vermieter durch das Abstellen nicht erheblich beeinträchtigt werden, wobei ein beeinträchtigtes Erscheinungsbild des Hausflurs nicht ausreicht. Mieter helfen Mietern, Hamburg

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