: Mieterbund gegen Wohnraumgesetz
Berlin (adn) - Der Mieterbund der DDR hat am Mittwoch „verfassungsrechtliche Bedenken“ zum neuen Wohnraumgesetz angemeldet. „Wesentliche Voraussetzungen zur Realisierung des in der Verfassung garantierten Rechts auf Wohnung“ seien in dem Gesetz nicht enthalten.
Bemängelt werden unter anderem die Kriterien der sozialen Dringlichkeit und die nicht eindeutige Bestimmung des Wohnungssuchenden. Zudem, so der Mieterbund, befänden sie sich lediglich in einer Durchführungsbestimmung, die durch den Fachminister „jederzeit abgeändert oder aufgehoben“ werden könne. Mit dem Gesetz über die Gewährleistung von Belegungsrechten im kommunalen und genossenschaftlichen Wohnungswesen vom 22. Juli sei „schlagartig“ eine „Lenkungsfreiheit“ eingeführt worden. Auch schienen die bislang unveröffentlichten Durchführungsbestimmungen „nicht geeignet“, dem Anspruch auf flexible Wohnraumlenkung gerecht zu werden. Die gesetzlichen Regelungen träfen ausschließlich für kommunale und genossenschaftliche Wohnungen, nicht aber für private Vermieter zu.
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