Mietendeckel gilt: Der Deckel ist offiziell in Kraft
In Berlin ist am Sonntag der Mietendeckel in Kraft getreten. „Politik hat die Verantwortung, dafür zu sorgen, dass sich Menschen ein Dach über dem Kopf leisten können“, sagte Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher (Linke). Das Gesetz war Ende Januar vom Abgeordnetenhaus beschlossen worden. Am Samstag wurde es im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Berlin verkündet, es trat damit am Sonntag in Kraft. Bei Wiedervermietung gelten nun die Mieten vom 18. Juni 2019. Außerdem dürfen Obergrenzen nicht überschritten werden: je nach Baujahr und Ausstattung der Wohnung zwischen 6,45 Euro und 9,80 Euro pro Quadratmeter. In bestehenden Mietverhältnissen können Mieter 9 Monate nach Verkündung des Gesetzes die Kappung einer überhöhten Miete fordern. Als überhöht gilt eine Miete von mehr als 20 Prozent über der Obergrenze. (epd)
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