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Miet-Obergrenze für Neubauten gekippt

Berlin (AFP) – Werden Mietwohnungen abgerissen und durch neue ersetzt, so kann die Gemeinde keinen Einfluß auf die Miethöhe für die neugebauten Wohnungen nehmen. Der neue Mietpreis sei dann „Sache des Marktes“, entschied das Bundesverwaltungsgericht gestern. Allein die Mieter könnten sich dann gegen die eventuell überhöhte Miete wehren. (AZ: 8 C 18.96)

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