: Mielke bleibt in Haft
■ Den Richtern gilt er als gesund genug
Berlin (AP/taz) – Der wegen Doppelmordes verurteilte ehemalige Stasi-Chef Erich Mielke bleibt in Haft. Der in Berlin ansässige 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) lehnte gestern einen Antrag auf Entlassung des 87jährigen ab, der bereits seit mehr als vier Jahren einsitzt. Nach Einholung eines medizinischen Sachverständigengutachtens widersprachen die Richter der Auffassung von Mielkes Verteidigung, der Beschuldigte sei wegen seiner schlechten Gesundheit verhandlungsunfähig und das Revisionsverfahren müsse daher eingestellt werden.
Die Richter verwiesen darauf, daß das Revisionsverfahren ausschließlich darauf gerichtet sei, das erstinstanzliche Urteil auf Rechtsfehler zu überprüfen. Die Gestaltung dieses Verfahrens liege im wesentlichen in der Hand der Verteidiger. Die Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten sei mithin überhaupt nicht erforderlich. Allein hinsichtlich der Frage, ob eine Revision angestrengt werden solle, müsse Erich Mielke noch im Besitz seiner geistigen Fähigkeiten sein. Die habe er in ausreichendem Maße gehabt.
Jetzt bleibt Mielke nur noch die Möglichkeit, über eine Verfassungsbeschwerde auf freien Fuß zu kommen. Sein Anwalt Stefan König hatte Klage wegen Verstoßes gegen die Menschenwürde beim Berliner Verfassungsgericht eingereicht. Der inzwischen verstorbene einstige DDR-Chef Erich Honecker war 1993 durch eine ähnliche Beschwerde beim Berliner Verfassungsgericht freigekommen. Mielke war wegen der Ermordung zweier Polizeibeamter im August 1931 vom Landgericht Berlin zu sechs Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Staatsanwaltschaft und Verteidigung waren in Revision gegangen.
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