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■ Am RandeMfS-Tätigkeit muß offengelegt werden

Berlin (dpa) – Beamte und Soldaten in den neuen Ländern können entlassen werden, wenn sie trotz Fragen eine Tätigkeit beim Ministerium für Staatssicherheit (MfS) verschwiegen haben. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in zwei Grundsatzurteilen entschieden (Az. 2 C 23/96 und 2 B 16/96), die jetzt in der Deutsch- Deutschen Rechts-Zeitschrift veröffentlicht worden sind. Die Richter betonen, daß die Fragen nach einer MfS-Tätigkeit zulässig gewesen seien und wahrheitsgemäß hätten beantwortet werden müssen.

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