: Metropol: Gericht weist Klagen ab
Die Mitarbeiter des geschlossenen Berliner Metropol-Theaters haben keinen Anspruch auf Weiterbeschäftigung. Das Bundesarbeitsgericht in Kassel wies gestern eine entsprechende Klage früherer Mitarbeiter des Operetten- und Musicaltheaters gegen das Land Berlin ab, teilte Kultursenator Peter Radunski mit. Seiner Ansicht nach hat das Urteil eine positive Signalwirkung über den Einzelfall hinaus. Es bringe „Klarheit und Sicherheit für private und staatliche Theaterbetreiber“ über die Regeln einer Privatisierung. Das Metropol-Theater unter der Leitung des Tenors Rene Kollo war im Sommer 1997 nur ein Jahr nach seiner Privatisierung in Konkurs gegangen. Kollo hatte daraufhin dem Haus den Rücken gekehrt. Die Mehrheit der 380 Mitarbeiter, hauptsächlich Bühnenarbeiter und Techniker, wurde arbeitslos. Ein Teil von ihnen soll wieder eingestellt werden, wenn das Theater demnächst wieder eröffnet wird. Mit der höchstrichterlichen Revisionsentscheidung ist festgestellt worden, dass die Arbeitsverhältnisse der Beschäftigten des privatisierten Theaters nach der Einstellung des Spielbetriebs nicht auf das Land Berlin zurückgefallen sind, sagte Radunski. Die Mitarbeiter vertraten dagegen die Ansicht, der Betrieb des Theaters sei schon deshalb an das Land Berlin übergegangen, weil Berlin Eigentümer des Theatergebäudes ist. dpa
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