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Methadon

In einem Grundsatzverfahren wird das Bundessozialgericht entscheiden müssen, wer die Kosten für Methadon-Behandlungen tragen muß. Ausgangspunkt ist ein Streit zwischen der Stadt Hagen und einer Krankenkasse. Die Stadt sieht die Behandlung eines Heroinabhängigen mit Methadon als Krankenbehandlung. Die Kasse wiederum weigert sich zu bezahlen, weil das Ziel der Therapie nicht die Heilung sei. Im konkreten Streitfall erhält ein Heroinabhängiger mit chronischer Gelbsucht seit 1989 Methadon. Sechs Therapien verliefen zuvor erfolglos. Foto: Martin Stollwerk/Regards

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