: Menschenrechte in Deutschland?
betr.: „Der Westen ist kein Vorbild“, taz vom 28. 5. 08
Jeder Mensch hat das Recht auf soziale Sicherheit und Anspruch auf für die freie Persönlichkeitsentwicklung unentbehrlichen wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte, so steht es in Artikel 22 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. In Artikel 23 steht das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit sowie auf angemessene Entlohnung.
Demnach verstößt Deutschland – etwa aufgrund fahrlässigerweise nicht angegangener Missstände in Pflegeheimen oder der Weigerung zur Einführung eines Mindestlohns – gegen diese von den Vereinten Nationen vor 60 Jahren verabschiedete Erklärung. Es ist nicht nachvollziehbar, dass Menschenrechtspolitik in Deutschland, wo soziale Exklusion oder Diskriminierung von der Norm abweichender Personengruppen auf der Tagesordnung steht, fast ausschließlich im Zusammenhang mit Außenpolitik diskutiert wird.
Wie wenig Gewicht selbst die Bundesregierung der Menschenrechtssituation im eigenen Land beimisst, ist auf der Internetseite des Auswärtigen Amts nachzulesen: Der Aufgabenbereich des Beauftragten für Menschenrechtspolitik beschränkt sich auf die Mitgestaltung in den auswärtigen Beziehungen. Es fällt nicht in seinen Aufgabenbereich, Beschwerden über Menschenrechtsverletzungen in Deutschland nachzugehen, hierzu Empfehlungen abzugeben oder Beanstandungen auszusprechen. Der Schutz individueller Menschenrechte in Deutschland obliegt grundsätzlich den Gerichten. Glück auf für diejenigen, die Zeit, Geld und Kraft im Überfluss haben – nur sind das in der Regel nicht diejenigen, die auf den Schutz des Staates angewiesen sind. SUSANNE BAUMSTARK, Berlin