■ Menschenrecht: Feuerwehrabgabe
Straßburg (AFP) – Die Praxis einiger Bundesländer, ausschließlich von den männlichen Bewohnern eine Feuerwehrabgabe einzuziehen, widerspricht dem Gleichheitsgrundsatz und verletzt somit die Menschenrechtskonvention. Dies entschied gestern der Straßburger Gerichtshof für Menschenrechte. Er gab damit der Klage eines Bürgers aus Baden-Württemberg statt, der Beschwerde gegen die Zahlungsaufforderung einer Feuerwehrabgabe eingelegt hatte. Diese Art der Abgabe wird in Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen und Thüringen ausschließlich von Männern im Alter zwischen 18 und 50 Jahren erhoben, die nicht bei der freiwilligen Feuerwehr aktiv sind.
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