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Memminger Richter lehnt sich selbst ab

Der Memminger Richter Albert Barner will nicht mehr über den Frauenarzt Horst Theissen richten. Er lehnte sich selbst wegen Befangenheit ab, nachdem ihm Theissens Verteidiger vorgeworfen hatten, er habe Abschriften der Urteilsbegründung vorwiegend an Abtreibungsgegner herausgegeben. Das Gericht will jetzt den Teil der beschlagnahmeten Patinentinnenkartei zurückgegeben, der nicht Gegenstand der Verurteilung war.

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