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Meinungsfreiheit in Bayern

München (taz) - Mit dem Hinweis, die Meinungsfreiheit müßte geschützt werden, wurde ein 36jähriger Lehrer aus Bruck in der Oberpfalz jetzt freigesprochen. Der Pädagoge hatte den Zorn des ehemaligen bayerischen Staatssekretärs Max Fischer aus dem Umweltministerium erregt, weil in seinem Auto ein Plakat mit der Aufschrift „Am Beispiel der Atomfabrik Wackersdorf - Kriegsvorbereitung des Polizeistaates in Aktion“ lag. Fischer sah darin eine Verunglimpfung des Staates und erstattete Strafanzeige. Beim Prozeß vor dem Amtsgericht in Cham forderte der Staatsanwalt eine Geldstrafe von 2.800 Mark. Der Lehrer hätte erkennen müssen, daß die Worte auf dem Plakat in Zusammenhang mit der Illustration eine „böse Beschimpfung der Bundesrepublik“ darstelle. Das Plakat zeigt Soldaten und Polizeibeamte, die gegen Demonstranten marschieren. Richter Ruhdorfers Urteil lautete jedoch: Freispruch. Zwar sah auch er in den Behauptungen auf dem Plakat eine „schimpfliche Beleidigung für die Bundesrepublik“, andererseits sei diese Kritik im Zusammenhang mit der „Oberpfälzer Atommüllfabrik“ gerechtfertigt. Die Meinungsfreiheit müsse geschützt werden, betonte Ruhdorfer. lui FORTSETZUNG VON SEITE 1

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