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Mehrwertsteuer digitalRichterspruch

LUXEMBURG | Elektronische Bücher und Zeitungen oder Zeitschriften zum Herunterladen dürfen nach EU-Recht höher besteuert werden als gedruckte Ausgaben oder Publikationen auf Datenträgern wie CD-ROM. Dies stellte der Europäische Gerichtshof in Luxemburg am Dienstag klar. Es ist danach zulässig, dass für gedruckte oder Publikationen auf Datenträgern ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz gilt, für Ausgaben zum Herunterladen aber nicht. (dpa)

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