: Mehrere Väter haften anteilig für Unterhalt
Karlsruhe (dpa) – Hat eine Frau mit ihrem Ehemann und einem anderen Mann Kinder, so haften beide Väter für Unterhalt. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) gestern entschieden. Die Vorinstanzen hatten der Frau Unterhalt von ihrem getrennt lebenden Mann zugesprochen. Einen Unterhaltsanspruch gegen den Vater ihres dritten, nichtehelichen Kindes hatten sie verneint, da sie durch die Betreuung der beiden ersten Kinder bereits an einer Erwerbstätigkeit gehindert sei. Dem folgte der BGH nicht. Aus welchen Gründen die Frau nicht erwerbstätig ist, sei unerheblich.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen