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Mehrere Auto-Hersteller vor GerichtApartheid-Opfer gegen Daimler

Ist das Völkerrecht auf Unternehmen anwendbar? Ein Zivilgericht in New York wird entscheiden, ob in den USA die Klage von Apartheid-Opfern gegen deutsche Konzerne zulässig ist.

Es geht nicht um Unimogs von Daimler, es geht um Grundsätzlicheres. Bild: ap

Daimler will endlich Klarheit schaffen, ob sich der Konzern in den USA für seine Geschäfte mit dem südafrikanischen Apartheidregime verantworten muss. Seit Sonntag befasst sich ein Berufungsgericht in New York mit dem Einspruch des Konzerns gegen eine Klage von Apartheid-Opfern, die Daimler und einigen anderen Konzernen Menschenrechtsverletzungen vorwerfen.

Ein New Yorker Gericht hatte vergangenen April eine Sammelklage von mehreren tausend Südafrikanern gegen Daimler, den deutschen Rüstungskonzern Rheinmetall sowie aus den USA General Motors, Ford und IBM zugelassen. Auf bis zu 100 Milliarden US-Dollar wird der fällige Schadenersatz geschätzt, sollte die Klage Erfolg haben.

Im Mittelpunkt des Verfahrens steht nun nicht die Frage, ob sich Daimler etwa durch die Lieferung von Unimogs an das südafrikanische Militär Menschenrechtsverletzungen hat zuschulden kommen lassen. Vielmehr soll zuerst geklärt werden, ob die Klage überhaupt zulässig ist. Ist ein US-Zivilgericht zuständig, obwohl weder US-Bürger noch das US-Territorium betroffen sind? Die Kläger berufen sich auf ein Gesetz aus der Zeit der US-Staatsgründung über ausländische Schadenersatzansprüche, den Alien Tort Claims Act, das bislang vor allem bei Klagen von Holocaust-Opfern zum Tragen kam.

"Wir begrüßen, dass nun ein US-Gericht grundsätzlich überprüft, ob das Völkerrecht auf Unternehmen anzuwenden ist", sagte eine Daimler-Sprecherin. "Wir sind zuversichtlich, dass das Verfahren zu unseren Gunsten ausgeht." Die Schadenersatzklage hält man in Stuttgart für unbegründet.

Nach dem Ende der Apartheid habe man der südafrikanischen Wahrheits- und Versöhnungskommission Rede und Antwort gestanden. Diese habe keine Nachfragen gestellt und keine Ermittlungen eingeleitet. Allerdings hat vor einigen Monaten das südafrikanische Justizministerium in einer Kehrtwende die Klage in den USA befürwortet. Dass zuvor die südafrikanische Regierung Konzerne weitgehend in Ruhe ließ, dürfte wohl nicht zuletzt an der Furcht vor dem Verlust ausländischer Investitionen gelegen haben.

Der Fall droht zur Belastungsprobe zwischen den Regierungen in Washington und Berlin zu werden. Denn während sich die US-Regierung unter Barack Obama für die Anwendung des Alien Tort Claims Act in derartigen Fällen ausspricht, will die Bundesregierung die Zuständigkeit eines US-Gerichts nicht anerkennen. Sie verwahrte sich schon vor zwei Jahren gegen die Zulassung der Klage.

Mehrere zivilgesellschaftliche Gruppen dagegen unterstützten die Klage mit einem Gutachten, das sie im November bei dem New Yorker Gericht einreichten. "Diese Unternehmen haben jahrelang profitable Geschäfte im und mit dem Apartheidstaat gemacht", erklärte Dieter Simon von der Koordination Südliches Afrika. "Sie waren Helfershelfer eines kriminellen Systems", so Simone Knapp von der Kirchlichen Arbeitsstelle Südliches Afrika.

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3 Kommentare

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  • M
    Martin

    Auch in den USA gab es vor einigen Jahrzehnten noch Apartheid. Also hätte damals auch niemand Handel mit den USA betreiben dürfen. Absurd.

  • U
    UweRietmöller

    100.000.000.000$?

    Das ist ja wenig.

    Ach so, verstehe, für jeden einzelnen Antragsteller. Na, dann passt das ja.

    Schließlich sind wir hier nicht im Bereich von normalen zivilrechtlichen Prozessen, sondern hier geht es um höheres, um Menschenwürde. Und das soll man nicht kleckern sondern klotzen.

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    Auch schön zu sehen, wie die Trittbrettfahrer gleich aufspringen. Simon und Knapp sind nur die ersten, die anderen haben schon Witterung aufgenommen. Wo es was zu kassieren gibt, da sind so sofort zu Stelle, die gewerbsmäßigen Kassierer.

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    In Südafrika werden jeden Tag 50...100 Menschen ermordet und 100...200 vergewaltigt. Gern würde ich genauere Zahlen sagen, aber man sieht das dort ziemlich locker. Wegen jeder Kleinigkeit die Justiz bemühen, das ist ja wirklich nicht nötig. Und weil es da nichts zu kassieren gibt, halten sich Simon und Knapp auch dezent zurück.

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    Der Kongokrieg hat bis jetzt so um die 5.500.000 Todesopfer gefordert. Über die Zahl der Vertriebenen und Verletzten liegen keine Angaben vor. Warum sollte man sich kümmern? Es gibt nichts zu kassieren, also sind weit und breite weder Simon noch Knapp.

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    Seit 1984 führt das türkische Militär Krieg gegen die Kurden im eigenen Land. Bis jetzt haben gab es auf kurdischer Seite 44.000 Tote, und ein vielfaches an Vertriebenen und Verletzten. Eigentlich ein Grund Schadensersatzansprüche anzumelden. Oder?

    Wir könnten Simon und Knapp fragen wie die die kurdischen Opfer unterstützen. Wir können es auch lassen. Denn dort gibt es nichts zu kassieren – folglich uninteressant für Simon, Knapp und alle anderen Kassieren.

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    Kann jemand was mit dem Begriff „Verjährung“ anfangen?

    Ja, genau. In Deutschland verjähren zivilrechtliche Ansprüche in der Regel nach 3 Jahren. Die Verjährungszeit verlängert sich, wenn der Anspruchsteller an der Klage gehindert ist.

    Auf unser Beispiel bezogen kann man sich schon vorstellen, dass Ansprüche von 1985 durchaus auch noch 1995 gültig sind, wenn der Geschädigte zur Apartheid-Zeit rechtlos war.

    Aber wir leben jetzt im Jahr 2010.

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    Schmierenkomödie ist ein zu mildes Wort für das was Simon, Knapp und die anderen Kassierer abziehen. Heuchelei – das triffts.

  • T
    Tsaimath

    Hrm, gegen welches damals geltende Gesetz! soll Daimler verstoßen haben?

    Ansonsten könnte man auch in einem hypothetischen Szenario BMW verklagen weil nach irgendeinem Islamischen Recht der Verkauf von materiellen Gütern an Ungläubige unrecht ist.

    Außerdem müsste man für jeden Mord den jeweiligen Hersteller der Waffe verantwortlich machen denn nichts anderes ist das.

    Die Firmen verkaufen Waffen an eine Regierung (ob die Regierung jetzt "gut" oder "böse" kann man unmöglich nach heutigen Standpunkten festlegen). Die Regierung benutzt die Waffen um Menschen umzubringen und dafür wird die Firma verklagt.

     

    Was dazu führt:

    Ein Mensch kauft ein Messer

    Nach 5 Jahren ersticht er mit diesem Messer seine Frau/Kind/whatever

    Jetzt die große Frage: sollte man in diesem Fall

    a) dem Mann vor Gericht stellen

    oder

    b) den Mann vor ein (Straf)gericht stellen, den Laden und die Firma die das Messer verkauft haben vor ein Zivilgericht stellen um "Schadensersatz" für den Mord an der Schwester/Tochter zu fordern. Wenn dem so wäre, dürfte dann nur die Eltern klagen? Oder reicht auch eine Cousine?