Mehrere Auto-Hersteller vor Gericht: Apartheid-Opfer gegen Daimler
Ist das Völkerrecht auf Unternehmen anwendbar? Ein Zivilgericht in New York wird entscheiden, ob in den USA die Klage von Apartheid-Opfern gegen deutsche Konzerne zulässig ist.
Daimler will endlich Klarheit schaffen, ob sich der Konzern in den USA für seine Geschäfte mit dem südafrikanischen Apartheidregime verantworten muss. Seit Sonntag befasst sich ein Berufungsgericht in New York mit dem Einspruch des Konzerns gegen eine Klage von Apartheid-Opfern, die Daimler und einigen anderen Konzernen Menschenrechtsverletzungen vorwerfen.
Ein New Yorker Gericht hatte vergangenen April eine Sammelklage von mehreren tausend Südafrikanern gegen Daimler, den deutschen Rüstungskonzern Rheinmetall sowie aus den USA General Motors, Ford und IBM zugelassen. Auf bis zu 100 Milliarden US-Dollar wird der fällige Schadenersatz geschätzt, sollte die Klage Erfolg haben.
Im Mittelpunkt des Verfahrens steht nun nicht die Frage, ob sich Daimler etwa durch die Lieferung von Unimogs an das südafrikanische Militär Menschenrechtsverletzungen hat zuschulden kommen lassen. Vielmehr soll zuerst geklärt werden, ob die Klage überhaupt zulässig ist. Ist ein US-Zivilgericht zuständig, obwohl weder US-Bürger noch das US-Territorium betroffen sind? Die Kläger berufen sich auf ein Gesetz aus der Zeit der US-Staatsgründung über ausländische Schadenersatzansprüche, den Alien Tort Claims Act, das bislang vor allem bei Klagen von Holocaust-Opfern zum Tragen kam.
"Wir begrüßen, dass nun ein US-Gericht grundsätzlich überprüft, ob das Völkerrecht auf Unternehmen anzuwenden ist", sagte eine Daimler-Sprecherin. "Wir sind zuversichtlich, dass das Verfahren zu unseren Gunsten ausgeht." Die Schadenersatzklage hält man in Stuttgart für unbegründet.
Nach dem Ende der Apartheid habe man der südafrikanischen Wahrheits- und Versöhnungskommission Rede und Antwort gestanden. Diese habe keine Nachfragen gestellt und keine Ermittlungen eingeleitet. Allerdings hat vor einigen Monaten das südafrikanische Justizministerium in einer Kehrtwende die Klage in den USA befürwortet. Dass zuvor die südafrikanische Regierung Konzerne weitgehend in Ruhe ließ, dürfte wohl nicht zuletzt an der Furcht vor dem Verlust ausländischer Investitionen gelegen haben.
Der Fall droht zur Belastungsprobe zwischen den Regierungen in Washington und Berlin zu werden. Denn während sich die US-Regierung unter Barack Obama für die Anwendung des Alien Tort Claims Act in derartigen Fällen ausspricht, will die Bundesregierung die Zuständigkeit eines US-Gerichts nicht anerkennen. Sie verwahrte sich schon vor zwei Jahren gegen die Zulassung der Klage.
Mehrere zivilgesellschaftliche Gruppen dagegen unterstützten die Klage mit einem Gutachten, das sie im November bei dem New Yorker Gericht einreichten. "Diese Unternehmen haben jahrelang profitable Geschäfte im und mit dem Apartheidstaat gemacht", erklärte Dieter Simon von der Koordination Südliches Afrika. "Sie waren Helfershelfer eines kriminellen Systems", so Simone Knapp von der Kirchlichen Arbeitsstelle Südliches Afrika.
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