: Mehr Rechte für Flüchtlingskinder
BERLIN ap ■ Flüchtlinge bis zum Alter von 18 Jahren sollen künftig als Kinder behandelt und von der Abschiebehaft verschont werden. Das hat die Kinderkommission des Bundestages nach einer Anhörung von betroffenen Kindern, Bundesinnenministerium und Hilforganisationen gefordert. Diese Altersgrenze entspricht den Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention, gegen die es jedoch deutsche Vorbehalte gibt. Nach hiesigem Recht können Heranwachsende ab 16 Jahren in Abschiebehaft genommen werden. Auf besondere Kritik bei den Abgeordneten stieß die Tatsache, dass es wegen unterschiedlicher Verfahrensweisen der Länder nicht einmal genaue Angaben über die Zahl von Jugendlichen zwischen 16 und 18 Jahren gibt, die sich in Abschiebehaft befinden. Diese „unübersichtliche statistische Lage“ müsse per Bundesgesetz dringend geändert werden, erklärte der Kommissionsvorsitzende Rolf Stöckel (SPD).
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen