: Mehr Geld für Ostanwälte
KARLSRUHE dpa ■ Rechtsanwälte in Ostdeutschland können mit höheren Einnahmen rechnen. Das Bundesverfassungsgericht erklärte in einem gestern verkündeten Urteil den zehnprozentigen Gebührenabschlag für verfassungswidrig, der für Kanzleien mit Sitz in Ostdeutschland gilt. Ihre Benachteiligung gegenüber den Westkollegen verstoße gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung. Der Gesetzgeber muss bis zum Jahresende eine Neuregelung erlassen, bis dahin bleibt das bisherige Recht in Kraft (Az: 1 BvR 487/01). Nach den Worten des ersten Senats sei der Abschlag nicht mehr gerechtfertigt, da seit dem Jahr 2000 Anwälte nicht mehr durch ihre Zulassung an ein bestimmtes Landgericht gebunden sind.