: Mehr Beschäftigte können Vermögen bilden
Bonn (dpa) – Künftig können 13 Millionen statt bislang zehn Millionen Arbeitnehmer die verbesserten Möglichkeiten der staatlichen Sparförderung in Anspruch nehmen. Der Bundestag stimmte gestern mit den Stimmen von Koalition und SPD einem Kompromiß zum 3. Vermögensbildungsgesetz aus dem Vermittlungsausschuß zu. Die Neuregelung schreibt deutlich höhere Summen zur Vermögensbildung fest, für ostdeutsche Arbeitnehmer gibt es eine auf sechs Jahre befristete erhöhte Sparförderung für inner- und außerbetriebliche Beteiligungen. Die staatliche Sparzulage steigt von bislang 94 Mark im Jahr auf bis zu 254 Mark im Westen und 294 Mark im Osten.
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