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„Mehmets“ Eltern dürfen bleiben

München (AP) – „Mehmets“ Eltern dürfen in Deutschland bleiben. Das Münchner Kreisverwaltungsreferat hob gestern die Ausweisungsbescheide vom April 1998 gegen die Eltern des in die Türkei ausgewiesenen Serientäters auf. Den Eltern war damals vorgeworfen worden, sie hätten ihre Fürsorge- und Erziehungspflicht verletzt und seien daher für die Straftaten ihres Sohnes mit verantwortlich. Die Staatsanwaltschaft habe den Eltern jedoch keine Verletzung ihrer Pflichten nachweisen können.

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