Medien: Über Geschlechtsteile darf nicht geschrieben werden
Andreas Renner, der suspendierte Inspekteur der Polizei in Baden-Württemberg, ist juristisch gegen eine Kolumne in Kontext vorgegangen. Und hat vom Landgericht Hamburg Recht bekommen. Für uns bedeutet das: Wir müssen zahlen.
Von unserer Redaktion↓
Per einstweiliger Verfügung des Landgerichts Hamburg wurde Kontext am vergangenen Donnerstag, 21. September, ein schon beinahe stehender Begriff untersagt, den die „Bild“-Zeitung erfunden und etwa 50 Mal verwendet hat, und den wir, wie auch andere Medien, in der Folge übernommen haben. Er verbindet den medizinischen Fachbegriff für das männliche Geschlechtsteil mit einer schlichten Berufsbezeichnung. Der Kontext untersagte Begriff ist seit Monaten fester Bestandteil der Diskussion in der Landeshauptstadt rund um Andreas Renner, den ehemals ranghöchsten und nun suspendierten Polizisten Baden-Württembergs.
Für uns bedeutet das zunächst: Wir müssen zahlen. Insgesamt etwa 6.000 Euro. Nachdem wir berichtet hatten, dass wir vor Gericht gezogen worden sind, hatten bereits einige Leser:innen bekundet, uns im schlechtesten Fall zu unterstützen – nun würden wir uns freuen, wenn wir die Strafzahlung nicht alleine stemmen müssen.
Der Hintergrund: Im Juli hat Kontext einen Text unserer Kolumnistin Elena Wolf veröffentlicht („Angepisst“) über den Fall Renner, den bisher größten Polizeiskandal in der Geschichte des Landes Baden-Württemberg. Andreas Renner stand bis vor Kurzem wegen des Vorwurfs der sexuellen Nötigung einer Untergebenen vor Gericht, und wie bei den meisten MeToo-Fällen hieß es am Ende: im Zweifel für den Angeklagten, also Freispruch – gegen den die Staatsanwaltschaft mittlerweile Revision eingelegt hat.
Kontext-Kolumnistin Wolf fand in ihrer Kolumne deutliche Worte dafür. Und verwendete den – bislang nur für Kontext – verbotenen Begriff. Renner und seine Ehefrau haben uns daraufhin unter anderem deshalb abgemahnt. Einvernehmlich Sexuelles sei der Intimsphäre zuzuordnen – über die nichts veröffentlicht werden dürfe. Das Landgericht Hamburg ist dieser Argumentation gefolgt und hat Kontext außerdem eine Reihe von konkreten Textstellen untersagt, die sich auf Umstände bezogen, die Gegenstand des (zu größten Teilen öffentlichen) Gerichtsverfahrens gegen den Inspekteur der Polizei waren.
Kontext-Anwalt Markus Köhler sagt dazu: „Das Gericht wird dem Sachverhalt nicht gerecht, wenn es auf die Intimsphäre verweist. Das Sexualverhalten des ranghöchsten Polizisten – innerhalb seiner Organisation! – muss erlaubter Gegenstand der öffentlichen Beurteilung sein, unabhängig davon, ob und aus welchen Motiven die Polizistinnen dem letztlich zugestimmt haben. In der Konsequenz würgt das Gericht diese Diskussion – aus unserer Sicht zu Unrecht – ab.“ Der Hamburger Beschluss könnte durchaus weiter reichende Konsequenzen haben. Wenn es wirklich nur um Renners Intimsphäre ginge, könnte sich sein Verhalten auch der Diskussion im Disziplinarverfahren entziehen. Und: Mit dem Urteil kann nun auch gegen andere Medien vorgegangen werden.
In den kommenden Tagen werden wir überlegen, wie wir mit dem Hamburger Beschluss umgehen. Eines scheint sich allerdings schon abzuzeichnen: Ohne Zeug:innen werden wir wenig Chancen haben.
Wir könnten uns allerdings vorstellen, dass die Probleme innerhalb des Polizeiapparats weit größer sind, als vor Gericht im Renner-Prozess bekannt wurde. Deshalb sind wir sehr interessiert an jeglichen weiterführend en Hinweisen zum Fall Andreas und Gabriele Renner. Wer uns Informationen zum Thema anbieten möchte, kann aus folgenden Kontaktmöglichkeiten wählen:↓
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Seit mehr als einem Jahr beschäftigt sich der baden-württembergische Landtag in einem Untersuchungsausschuss mit den Zuständen bei der Polizei. Titel: „Handeln des Innenministers und des Innenministeriums im Fall des Verdachts der sexuellen Belästigung gegen den Inspekteur der Polizei Baden-Württemberg und Beurteilungs-, Beförderungs- und Stellenbesetzungsverfahren in der Polizei Baden-Württemberg“, abgekürzt: UsA IdP & Beförderungspraxis.
Seit Ende der Sommerpause tagt der UA wieder. Zunächst werden nun Zeugen vernommen, die Auskunft darüber geben sollen, wie weit Karrieren in der Polizei nachgeholfen wurde, insbesondere der des mittlerweile suspendierten IdP Andreas Renner. Klar ist mittlerweile, dass Renner 2020 der Wunschkandidat von Innenminister Thomas Strobl (CDU) für den Posten des Polizeiinspekteurs gewesen war. Der grüne Abgeordnete Oliver Hildenbrand spricht von „strukturellem Machtmissbrauch“ im Innenministerium. Nachdem Renner vor rund zwei Monaten vor Gericht freigesprochen worden war, hatte Minister Strobl das Amt des IdP abgeschafft.
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