■ MediaBazaar: ZDF würgt am Schinken
Karlsruhe (AFP/taz) – Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im Streit um die Rechte an dem Titel der Fernsehserie „Das Erbe der Guldenburgs“ dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk bei der kommerziellen Verwertung ihrer Sendungen durch das sogenannte Titel-Merchandising enge Grenzen gezogen. In dem BGH-Urteil heißt es, durch unbegrenzte Zulassung des Titelverkaufs bestehe die Gefahr, daß Lizenznehmer auf die Sender Einfluß nehmen. Das ZDF hatte gegen einen norddeutschen Grafen geklagt, in dessen Schloß das „Erbe der Guldenburgs“ gedreht worden war. Der Adlige hatte noch während der Dreharbeiten zwei Warenzeichen für Lebensmittel mit dem Namen „Guldenburg“ eintragen lassen. Das ZDF hatte das Recht zur kommerziellen Verwertung des Titels „Guldenburg“ selbst in Anspruch genommen und klagte wegen Verwechslungsgefahr und Rufausnutzung. Die Richter meinten hingegen, daß eine Verwechslungsgefahr zwischen „Guldenburg-Schinken“ und der Sendung „Das Erbe der Guldenburgs“ nicht gegeben sei.
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