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München/Berlin (dpa) – Der Kirch-Sportsender DSF muß seinen Sendebetrieb vorerst nicht einstellen. Vor dem Verwaltungsgericht München ist die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB) mit ihrem Eilantrag gegen die Lizensierung des DSF gescheitert. Das Gericht lehnte am Dienstag eine einstweilige Anordnung auf Abschaltung ab, weil diese zu erheblichen finanziellen Verlusten führen würde. Diese Verluste seien selbst bei einem Sieg im Hauptsacheverfahren, das vor dem Verwaltungsgericht noch nicht eröffnet worden ist, nicht wiedergutzumachen. Gegen den Beschluß hat die unterlegene MABB Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof eingelegt. Die MABB klagt gegen die Lizensierung durch die zuständige Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM), weil sie sich in ihren Mitwirkungsrechten bei der Zulassung des DSF verletzt fühlt. Sie wirft der BLM vor, die Beteiligung der Münchner Kirch- Gruppe am DSF nicht ausreichend durchleuchtet zu haben.

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