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■ MediaBazaarRichter aufgepaßt!

Karlsruhe (taz) – Das Bundesverfassungsgericht (BVG) in Karlsruhe hat das Recht auf Filmübertragungen, die im Gerichtssaal außerhalb des laufenden Prozesses gemacht werden, als Teil der Rundfunk- und Fernsehfreiheit bewertet. Die Anordnung des Berliner Landgerichts, das im Honecker-Prozeß alle TV-Aufnahmen untersagt hatte, wurde in der BVG-Entscheidung vom Donnerstag für verfassungswidrig erklärt. Damit hatten die Beschwerden von ARD, ZDF und Privatsendern Erfolg. Das BVG hatte bereits im November 92 in einer einstweiligen Anordnung das vollständige Aufnahmeverbot außer Kraft gesetzt. Die jetzige BVG- Entscheidung bezieht sich nur auf Aufnahmen vor Verhandlungsbeginn und in Gerichtspausen, Aufnahmen während des Prozesses bleiben verboten.

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