■ MediaBazaar: Was ist eine Reihe?
Hannover/Köln (dpa) – RTL soll wegen rechtswidriger Werbung 20 Millionen Mark zahlen. Das hat die für den Sender zuständige Niedersächsische Landesmedienanstalt für privaten Rundfunk (NLM) am Donnerstag in Hannover entschieden.
Wie die NLM mitteilte, solle das Geld „abgeschöpft“ werden, weil RTL von Oktober 1993 bis Juni 1994 in 32 Kinospiel- und Fernsehfilmen 50 unzulässige Werbeblöcke plaziert habe. Mit ihrem Bescheid wolle die NLM nach eigenen Angaben die von RTL rechtswidrig erlangten Mehreinnahmen vollständig einziehen.
RTL habe die Filme unter dem Obertitel „Der Große TV-Roman“ gesendet, um die für Reihen gültigen, großzügigeren Werberegeln auszunutzen. Während laut Rundfunkstaatsvertrag und Landesrundfunkgesetz Kino- und Fernsehfilme einmal pro 45 Minuten unterbrochen werden können, dürfe im Rahmen von Reihen alle 20 Minuten geworben werden. „Die filmischen Kapitel des ,Großen TV-Romans‘ waren aber weder inhaltlich noch dramaturgisch eine Reihe“, so die NLM, die im letzten Jahr gegen die Praxis von RTL vorgegangen und durch einen Beschluß des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg vom 4. Juli 1994 bestätigt worden war.
RTL-Geschäftsführer Helmut Thoma erklärte zu den Vorwürfen am Freitag, durch die beanstandete Werbung seien keine zusätzlichen Erlöse erzielt worden. „Daher kann die NLM auch nicht eine einzige Mark Gewinn abschöpfen.“ Sein Sender habe nie das zulässige Gesamtlimit von zwölf Minuten Werbung pro Stunde überschritten, sondern die Spots lediglich auf mehrere kürzere Werbeinseln verteilt.
Thoma forderte eine Vereinfachung der Werberichtlinien. Natürlich müsse es eine Obergrenze für Werbung geben und auch bestimmte Plazierungs- und Kennzeichnungspflichten. Aber generell regele das der Zuschauer selbst. „Wenn ihm die Werbung zuviel wird, schaltet er um. Damit trifft er die Sender am härtesten.“
RTL wird Einspruch gegen die Entscheidung der NLM einlegen. Die Frage, ob es sich bei den ausgestrahlten Filmen um eine Reihe handele oder nicht, sei noch nicht letztinstanzlich geklärt.
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