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■ MediaBazaarAlle gegen Quoten

Berlin (dpa) – Deutschlands Fernsehsender wehren sich gegen Eingriffe der Europäischen Union (EU) in ihr Programm. Mit einer Quotenregelung sollen die europäischen Bildschirme vor US-amerikanischer Massenware geschützt werden. Um die europäische Filmindustrie zu stärken, soll der Anteil europäischer Produktionen mindestens 50 Prozent betragen.

„Für RTL ist die Quotenregelung ohnehin irrelevant, weil der Sender mit seinem hohen Anteil an Eigen- und Auftragsproduktionen diese Voraussetzungen inzwischen erfüllt“, sagte RTL-Geschäftsführer Helmut Thoma. Die Quotenregelung würde lediglich kleine und neue Sender treffen, die kein Geld für Eigenproduktionen hätten.

Die Bundesregierung hatte der EU-Quotenregelung zugestimmt, obwohl Rundfunk in Deutschland Ländersache ist. Dagegen klagten Bayern und sieben weitere Bundesländer vor dem Bundesverfassungsgericht (BVG). Sie fochten auch für die in ihren Ländern angesiedelten Privatsender. Die wehren sich energisch gegen jegliche Quotierung.

„Wir gehen davon aus, daß durch das BVG-Urteil vom 22. März die Quotenregelung in der EU-Fernsehrichtlinie – jedenfalls soweit sie Verbindlichkeit beansprucht – vorerst vom Tisch ist“, meint Pro7-Chef Georg Kofler. Sein Sender investiere bereits 500 Millionen Mark in Eigenproduktionen. Auch der ARD-Vorsitzende und BR-Intendant Albert Scharf spricht sich gegen eine Verschärfung der EU-Fernsehrichtlinie aus. Insbesondere im Spielfilmbereich ständen die geforderten Anteile zudem gar nicht zur Verfügung.

Die EU-Quotenregelung fördere letztlich vor allem französische Produktionen, monierte Kabel 1-Geschäftsführer Karlheinz Jungbeck, „und daß die hier nicht besonders laufen, sieht man an unserer Prime-time-Koproduktion ,Kommissar Navarro‘: in Frankreich der Straßenfeger, hier eher das Gegenteil“.

„Wir glauben fest daran, daß es keine verbindliche Richtlinie geben wird“, meinte Vox-Sprecher Hans-Henning Arnold. „Wir haben uns bemüht, europäische Filmwerke ins Programm zu nehmen, aber das gibt der Markt nicht her.“

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