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■ MediaBazaarSimonis prescht vor

In der Rundfunkkommission, wo die Bundesländer ihre Medienpolitik koordinieren, hat traditionell Rheinland-Pfalz den Platz des primus inter pares. Als Focus kürzlich Heide Simonis fragte, ob sie daran etwas ändern wolle, antwortete die Kieler Ministerpräsidentin mit leichter Ironie: Nein, da „gilt das Sitzfleischprinzip“. Bei der Federführung vielleicht, aber nicht bei der Initiative. Die hat die umtriebige Simonis gestern jedenfalls, entgegen jeder protokollarischen Ordnung, an sich gerissen – und dürfte sich damit nicht nur Freunde machen.

24 Stunden vor einer Klausurtagung, auf der die Ministerpräsidenten endlich mit dem künftigen Rundfunkstaatsvertrag zu Potte kommen wollen, legte sie einen eigenen Entwurf für einen zentralen Streitpunkt vor: die Konzentrationskontrolle.

Dem „Marktanteilsmodell“ (kein Medienkonzern darf mit seinen Sendern insgesamt über beispielsweise 30 Prozent Quote kommen) stellt Schleswig-Holstein ein „Marktzugangsmodell“ gegenüber: Die Zahl der zulässigen Sender pro Veranstalter soll sich – im Zuge der Digitalisierung – allmählich mit der Menge der zu empfangenden Kanäle vergrößern. Dabei soll im Zweifel derjenige Veranstalter die freie Lizenz bekommen, der ein bestimmtes Quantum an Sendern noch nicht ausgeschöpft hat. Für Beteiligungen an anderen Medienunternehmen soll es dabei einen Malus geben.

Neu wäre auch, daß jeder schon dann als „Veranstalter“ gilt, wenn er nur fünf Prozent der Anteile an einem Sender besitzt – oder wenn er einem Sender mehr als 25 Prozent des Programm zuliefert. Diese Regelung zielt vor allem auf Leo Kirchs Filmimperium wie auch die Klausel, nach der einem Veranstalter die Beteiligungen eines nahen Angehörigen zugerechnet werden – es sei denn, er macht seine wirtschaftliche Unabhängigkeit glaubhaft – auf Leo Kirch und seinen Sohn Thomas (Pro 7) deutet.

Wird dies alles unter den Länderchefs heute heftig umstritten sein, so scheint eine andere Regelung konsensfähig: Prüfen soll die Vergabe bundesweiter Lizenzen künftig nicht mehr eine einzelne Landesmedienanstalt, sondern eine „Körperschaft der Landesmedienanstalten“.MR

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