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■ MediaBazaarH.O.T nicht zulässig

München (epd) – Die Einspeisung des Shopping-Kanals „H.O.T“ in zwei bayerische Kabelnetze ist nach Auffassung des Bayerischen Verwaltungsgerichts München rechtswidrig. Ein reines Verkaufsprogramm, bei dem der Veranstalter eigene Waren anbietet, sei derzeit laut Rundfunkstaatsvertrag „nicht zulässig“, heißt es in dem Gerichtsbeschluß, dessen Begründung jetzt bekannt wurde. Dennoch lehnte die dritte Kammer in diesem Eilverfahren den Antrag von RTL ab, die Verbreitung von H.O.T zu untersagen. Die Bayerische Landeszentrale habe mit der H.O.T-Genehmigung nicht in die Rundfunkfreiheit von RTL eingegriffen.

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