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■ MediaBazaarPro7 versus SPD Kiel

Der Weggang des Fernsehsenders Pro7 aus Schleswig-Holstein (siehe die gestrige taz-Wirtschaftsseite) hat eine lebhafte Polemik hervorgerufen. Der Zeitungsverlegerverband BDZV unterstützte die Kritik von Pro7 an dem Mittwoch verabschiedeten neuen Mediengesetz von Schleswig-Holstein. Das Gesetz sieht bei der Konzentrationskontrolle kartellamtsähnliche Befugnisse und eine „Angehörigenklausel“ vor, nach der Pro7-Miteigentümer Thomas Kirch glaubhaft machen müßte, daß seine Unternehmen nichts mit denen seines Vater Leo Kirch zu tun haben. Pro7-Chef Georg Kofler nannte das einen „Rückfall in die Steinzeit des regulierenden, obrigkeitsstaatlichen Denkens“. Berlin-Brandenburg, wo man jetzt eine neue Lizenz beantragt hat, biete hingegen ein modernes Medienrecht und damit langfristige Planungssicherheit für das Unternehmen, das im nächsten Jahr an die Börse gehen wird.

IG-Medien-Sprecher Heinrich Bleicher griff den demonstrativen Schritt von Pro7 als „Flucht vor demokratischer Medienkontrolle“ an. Nun sei die Berliner Medienanstalt „mit Herrn Hege als kritischemn Medienwächter gefragt“.

Der Chef der Kieler Staatskanzlei, Klaus Gärtner (SPD), verteidigte das von seiner Regierungsfraktion verabschiedete Gesetz. Neu sei es nur beim Verfahren der Konzentrationskontrolle: Es antizipiere hier den künftigen Rundfunkstaatsvertrag, „der mit Sicherheit schärfere konzentrationsrechtliche Regelungen enthalten wird“. Wenn hierin ein abträgliches medienpolitisches Grundklima gesehen werde, dann gelte das gleichermaßen für die gesamte Republik. Gärtner sagte, er respektiere die unternehmerische Entscheidung von Pro7. Nicht zu akzeptieren aber seien die angeführten Gründe: „Der Verdacht liegt nahe, daß in noch nie dagewesener Weise Druck auf alle 16 Länder ausgeübt werden soll.“ Ende kommender Woche verhandeln die Ministerpräsidenten über die Konzentrationskontrolle bei den Privatsendern. Dort wird Heide Simonis wieder einen Anlauf unternehmen, damit ähnliche Regeln wie in ihrem Mediengesetz in den künftigen Rundfunkstaatsvertrag aufgenommen werden.

Kommentar Seite 10

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