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Mc Donald's verliert MarkenstreitBig Mac für alle

Verlorener Markenstreit: Nicht nur der Doppelburger von McDonald's ist ein echter Big Mac. Wie die Richter argumentieren.

Könnten Buletten werden. Oder Frikadellen. Oder Fleischbällchen. Oder Fleischpflanzerl. Oder Köfte. Aber eben auch Big Macs Foto: dpa

Dublin taz | Ab sofort darf jede Imbissbude ihren Fleischklops „Big Mac“ nennen, falls die Entscheidung rechtskräftig wird. Die EU-Behörde für geistiges Eigentum (EUIPO) hat entschieden, dass der Name des Burgers nicht mehr exklusiv von McDonald's genutzt werden könne.

Anlass für die Entscheidung war ein Antrag der irischen Schnellrestaurantkette Supermac’s beim EUIPO gewesen. 1996 hatten die US-amerikanischen Fleischbrötchenmonteure den Namen „Big Mac“ in Europa 1996 sowohl für Burger, als auch für Restaurants schützen lassen. Danach hätten sie ihre eigenen Fast-Food-Etablissements „Big Mac“ nennen dürfen.

Supermac's forderte, den Schutz des Markennamens aufzuheben. Gegen den Einwand von McDonald's, wenn Supermac's „Supermac's“ oder gar „Big Mac“ heiße, könne das zu Verwechslungen führen, gab die Behörde dem Antrag statt.

Sie begründete ihre Entscheidung damit, dass McDonald’s den Markennamen gar nicht für alle Waren und Dienstleistungen benutzt habe, für die er registriert wurde. Das US-Amerikaner hatten „Big Mac“ nämlich auch für Brot, Tee, Kekse, Kuchen und Schokolade angemeldet.

McDonald's muss sogar zahlen

McDonald's hatte eidesstattliche Erklärungen von Filialen in Frankreich, Großbritannien und Deutschland eingereicht, um die Bedeutung der Marke für das Unternehmen zu belegen. Die doppelstöckige Bulette sei seit ihrer Einführung 1968 ein Bestseller, argumentierte man. Selbst der Wikipedia-Artikel wurde als Beweis eingereicht. Es gibt sogar den Big-Mac-Index, der die Kaufkraft verschiedener Länder anhand des Preises für den Burger vergleicht.

In der Urteilsbegründung der EU-Behörde heißt es jedoch: „Das bloße Vorhandensein einer Marke auf einer Internetseite reicht nicht aus, um die ernsthafte Benutzung nachzuweisen.“ McDonald’s wurde dazu verurteilt, die Kosten des Verfahrens zu tragen

„Wir wussten, dass es ein Kampf von David gegen Goliath sein würde“, sagte Supermac's-Firmengründer Pat McDonagh, dessen Spitzname zu Studienzeiten „Supermac“ war. Das Urteil sei ein Sieg für kleine Unternehmen in der ganzen Welt. Dank des Urteils könne man nun Filialen im Vereinigten Königreich und in Europa eröffnen, freute er sich. Die seit 1978 bestehende Imbisskette aus dem westirischen Galway hatte zwar den Markennamen in Irland gleich zu Beginn schützen lassen, aber McDonald’s hatte dann später die Expansion in andere Länder verhindert.

McDonald’s hat angekündigt, bei der Beschwerdekammer der EUIPO Berufung gegen das Urteil einzulegen. Ein Sprecher des Unternehmens behauptete, man besitze trotz der EU-Entscheidung weiterhin die vollen und durchsetzbaren Rechte für die Marke „Big Mac“ in ganz Europa.

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2 Kommentare

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  • Leute, seid Ihr sicher, dass die Entscheidung auch den Markenschutz für Burger betrifft?

    Mir klingt es eher, als ginge es primär um die Möglichkeit, das Restaurant irgendwie "...-Mac" zu nennen. Auch die Begründung deutet eher darauf hin, dass der Markenschutz nur auf solche Waren und Dienstleistungen zurückgeschraubt wurde, für die McDo den Namen tatsächlich verwendet. Der Burger dürfte weiter sakrosankt sein.

    Auch das klingt allerdings noch ein wenig schräg. Es giubt sowas wie den Schutz berühmter Marken, der auch gegen genau solche Trittbrettfahrer-Verwendungen abseits der konkrten Verwendung helfen soll. Ich hätte gedacht, dass der Big Mac diese Hürde locker knackt.

  • Wieder einmal zeigt sich der Unterschied zwischen"Recht haben" und "im Recht sein". Während nach meiner persönlichen Meinung der Big Mac eindeutig McD zuzuordnen ist, freut es mich gleichzeitig, dass die EUIPO auf rechtlicher Basis entscheiden hat und nicht einer lobbyistischen Einflussnahme unterlegen ist.