Mc Donald's verliert Markenstreit: Big Mac für alle
Verlorener Markenstreit: Nicht nur der Doppelburger von McDonald's ist ein echter Big Mac. Wie die Richter argumentieren.
Anlass für die Entscheidung war ein Antrag der irischen Schnellrestaurantkette Supermac’s beim EUIPO gewesen. 1996 hatten die US-amerikanischen Fleischbrötchenmonteure den Namen „Big Mac“ in Europa 1996 sowohl für Burger, als auch für Restaurants schützen lassen. Danach hätten sie ihre eigenen Fast-Food-Etablissements „Big Mac“ nennen dürfen.
Supermac's forderte, den Schutz des Markennamens aufzuheben. Gegen den Einwand von McDonald's, wenn Supermac's „Supermac's“ oder gar „Big Mac“ heiße, könne das zu Verwechslungen führen, gab die Behörde dem Antrag statt.
Sie begründete ihre Entscheidung damit, dass McDonald’s den Markennamen gar nicht für alle Waren und Dienstleistungen benutzt habe, für die er registriert wurde. Das US-Amerikaner hatten „Big Mac“ nämlich auch für Brot, Tee, Kekse, Kuchen und Schokolade angemeldet.
McDonald's muss sogar zahlen
McDonald's hatte eidesstattliche Erklärungen von Filialen in Frankreich, Großbritannien und Deutschland eingereicht, um die Bedeutung der Marke für das Unternehmen zu belegen. Die doppelstöckige Bulette sei seit ihrer Einführung 1968 ein Bestseller, argumentierte man. Selbst der Wikipedia-Artikel wurde als Beweis eingereicht. Es gibt sogar den Big-Mac-Index, der die Kaufkraft verschiedener Länder anhand des Preises für den Burger vergleicht.
In der Urteilsbegründung der EU-Behörde heißt es jedoch: „Das bloße Vorhandensein einer Marke auf einer Internetseite reicht nicht aus, um die ernsthafte Benutzung nachzuweisen.“ McDonald’s wurde dazu verurteilt, die Kosten des Verfahrens zu tragen
„Wir wussten, dass es ein Kampf von David gegen Goliath sein würde“, sagte Supermac's-Firmengründer Pat McDonagh, dessen Spitzname zu Studienzeiten „Supermac“ war. Das Urteil sei ein Sieg für kleine Unternehmen in der ganzen Welt. Dank des Urteils könne man nun Filialen im Vereinigten Königreich und in Europa eröffnen, freute er sich. Die seit 1978 bestehende Imbisskette aus dem westirischen Galway hatte zwar den Markennamen in Irland gleich zu Beginn schützen lassen, aber McDonald’s hatte dann später die Expansion in andere Länder verhindert.
McDonald’s hat angekündigt, bei der Beschwerdekammer der EUIPO Berufung gegen das Urteil einzulegen. Ein Sprecher des Unternehmens behauptete, man besitze trotz der EU-Entscheidung weiterhin die vollen und durchsetzbaren Rechte für die Marke „Big Mac“ in ganz Europa.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Haftbefehl gegen Netanjahu
Sollte die deutsche Polizei Netanjahu verhaften?
Buchpremiere von Angela Merkel
Nur nicht rumjammern
#womeninmalefields Social-Media-Trend
„Ne sorry babe mit Pille spür ich nix“
Landesparteitag
Grünen-Spitze will „Vermieterführerschein“
Stellungnahme im Bundestag vorgelegt
Rechtsexperten stützen AfD-Verbotsantrag
Rechtspopulistinnen in Europa
Rechts, weiblich, erfolgreich