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Mauergrundstücks- gesetz in Kraft

Frühere Eigentümer von Mauergrundstücken können jetzt ihre Grundstücke erwerben. Das Mauergrundstücksgesetz sei am 19. Juli in Kraft getreten, teilte gestern die Senatsfinanzverwaltung mit. Das umstrittene Gesetz regelt den Verkauf von Mauer- und Grenzgrundstücken an frühere Eigentümer. Diese oder deren Rechtsnachfolger können danach bundeseigene Grundstücke zu einem Viertel des Verkehrswertes erwerben. Voraussetzung ist, daß der Bund die Grundstücke nicht für dringende öffentliche Zwecke verwenden oder an Dritte veräußern will. In diesen Fällen erhält der ehemalige Eigentümer 75 Prozent des Verkehrswertes. Dagegen fordern ehemalige Mauergrundstücksbesitzer die Rückgabe ihres früheren Eigentums ohne Wenn und Aber. Ihrer Ansicht nach wird durch den Verkauf die Enteignung für den Grenz- und Mauerbau im Nachhinein legitimiert. Die Bundesregierung hatte die Maßnahmen zur Grenzsicherung zu DDR-Zeiten als Unrecht bezeichnet. Kaufanträge müssen bis spätestens zum 31. Januar 1997 bei der zuständigen Oberfinanzdirektion gestellt werden. ADN

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