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Marzipankartoffel

Der Streik der Gewerkschaft NGG beim Lübecker Marzipanhersteller Niederegger ist rechtswidrig. Das hat das Lübecker Arbeitsgericht gestern entschieden: Der Manteltarifvertrag sei durch die Kürzung der Lohnfortzahlung nicht aufgehoben, es bestünde nach wie vor die Friedenspflicht der Tarifpartner. Bei Niederegger hatten seit Montag etwa 250 Beschäftigte gestreikt, um die volle Lohnfortzahlung im Krankheitsfall durchzusetzen. Dadurch entstand dem Unternehmen ein Produktionsausfall von etwa 60 Tonnen Marzipanfertigprodukten.

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