: Mann wird nicht unverschuldet schwanger
■ betr.: „Die Lizenz zum Abbruch ist für die Frau eine Lizenz zum Le ben“ von Helke Sander, taz vom 10. 10. 95
Im Zusammenhang mit einem Schwangerschaftsabbruch von „Notwehr“ zu sprechen, ist für mich ein reiner Hohn. Ich bin kein Jurist, aber der Begriff Notwehr greift für mich nur in einer Notsituation, in die ich noch dazu unverschuldet geraten bin.
Ich bin werdender Vater, das Kind war nicht „geplant“; aber weder meine Frau noch ich befinden sich in einer Notsituation und schon gar nicht sind wir unverschuldet dort hineingeraten. Natürlich gibt es Extremfälle (etwa Schwangerschaft nach einer Vergewaltigung, gerade in der Ehe), aber im Normalfall wird keine unverschuldet schwanger.
Wie wäre es denn, wenn erwachsene Menschen die Konsequenzen ihres eigenverantwortlichen Handelns auch tragen? Das scheint 1995 unmodern geworden zu sein. Ulrich Mitzlaff
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