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Mann obsiegt

Berlin. Eine schon ausgewählte Bewerberin für eine Stelle Steueramtmann/Steueramtfrau darf ihre neue Tätigkeit einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts zufolge nicht aufnehmen. Auf Antrag eines nach dem Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) abgelehnten Stellenbewerbers wurde dem Finanzsenator über eine einstweilige Anordnung vorläufig untersagt, die Stelle zu besetzen. Zur Begründung verwies das Gericht auf bereits zuvor vorgebrachte Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit eines Teiles des LADG, die auch vom OVG bestätigt wurden. Nach diesem Gesetz sind Frauen, deren Qualifikation der der männlichen Mitbewerber gleichwertig ist, gegenüber männlichen Bewerbern solange bevorzugt zu befördern, bis der Anteil der Frauen in den entsprechenden Besoldungsgruppen mindestens 50 Prozent beträgt. Die Richter haben jedoch Bedenken, ob sich diese Regelung mit Paragraph 7 des Beamtenrechtsrahmengesetzes vereinbaren läßt, wonach Ernennungen nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung ohne Rücksicht auf das Geschlecht vorzunehmen sind.

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