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Archiv-Artikel

in kürze THERAPIE OHNE ZULASSUNG Manchmal zahlt Kasse

Die gesetzlichen Krankenkassen müssen in Ausnahmefällen auch Therapien bezahlen, die nicht in Deutschland zugelassen sind. Das entschied das Bundessozialgericht in Kassel gestern. Bislang musste der Patient die Therapien aus eigener Tasche bezahlen, weil für die Behandlung keine ausreichende Wirkung nachgewiesen ist. (ap)