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Maison de France: Freispruch gefordert

Im Prozeß um den Bombenanschlag auf das „Maison de France“ im August 1983 wird die Verteidigung bei dem wegen Beihilfe zum Mord angeklagten früheren Stasi- Oberstleutnant Helmut Voigt auf Freispruch plädieren. Zu Beginn seines Schlußvortrages sagte Rechtsanwalt Walter Venedey gestern vor dem Landgericht, es sei nicht bewiesen, daß der von Voigt an das Mitglied der Carlos- Gruppe, Johannes Weinrich, herausgegebene Sprengstoff für das Attentat auf das Kulturinstitut verwendet wurde. Die Carlos- Gruppe, die von der Justiz für den Bombenanschlag verantwortlich gemacht wird, habe damals über mehrere Pakete mit großen Mengen Sprengstoff verfügt.

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