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Archiv-Artikel

in kürze BILLIGUNG 11.SEPTEMBER Mahler vor Gericht

Der NPD-Anwalt Horst Mahler muss wegen seiner Haltung zu den Anschlägen vom 11. September vor Gericht. Er hatte in „Panorama“ die Anschläge als „rechtens“ bezeichnet und damit möglicherweise den Tatbestand der Billigung von Straftaten erfüllt. (dpa)