: Magdeburg: 15 Jahre für Babymord
■ Ehepaar F. wegen fünffachen Kindesmordes verurteilt / Gericht folgte Antrag des Staatsanwalts
Frankfurt (dpa/taz) - Zu 15 Jahren Gefängnis verurteilte gestern nachmittag der 1.Strafsenat des Magdeburger Bezirksgerichts die Eheleute Manfred und Margitta Fiedler. Das Gericht folgte damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Das Ehepaar stand vor Gericht, weil es gestanden hatte, in den Jahren 1984 bis 1989 fünf Säuglinge gleich nach der Geburt getötet zu haben. Das Gericht entschied sich in seinem Urteilsspruch, die Tatbeteiligung der angeklagten Ehefrau nicht höher zu werten als die ihres Mannes. Im Vorfeld des Verfahrens war die Frau in diesem ersten „Sensationsprozeß“ der DDR als die Anstifterin bezeichnet worden, die ihren von ihr abhängigen Ehemann zu den Taten getrieben habe. Staatsanwalt Wilmar Bohmeier folgte dem nur eingeschränkt, war allerdings mit seinem Antrag über die Höchststrafe des Paragraphen 113 des DDR-Strafgesetzes hinausgegangen, nach dem Margitta F. wegen Kindstötung nur zu zehn Jahren hätte verurteilt werden können. Das Gericht schloß sich dem an und entschied, daß die Frau außerdem auch zum Mord angestiftet habe. Ein Sohn der Familie, der 1988 anstelle des Vaters das letztgeborene Kind - nach der in allen fünf Fällen stereotyp praktizierten Methode - in eine Decke gewickelt und zum Sterben in einer Wäschekiste verstaut hatte, war nicht angeklagt worden, weil er strafunmündig ist.
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