: Männer: keine Diskriminierung
Männer dürfen in Tarifverträgen gegenüber Frauen nicht benachteiligt werden. Wie das Bundesarbeitsgericht in Kassel entschieden hat, ist eine Tarifklausel verfassungswidrig, die Frauen einen Anspruch auf vorzeitiges Übergangsgeld zubilligt, gleichzeitig aber Männer davon ausschließt. Diese Tarifregel verstoße auch gegen europäisches Recht. Einen solchen Tarifvertrag hatten die ÖTV und die DAG mit einer Berliner Firma abgeschlossen. Danach erhielten Frauen von der Firma ein Übergangsgeld, wenn sie mit 60 Jahren aus dem Arbeitsverhältnis ausschieden und vorzeitig in Rente gingen. Männer hatten erst dann Anspruch auf Übergangsgeld, wenn sie bis zum 65. Lebensjahr arbeiteten. (Bundesarbeitsgericht 3 AZR 1064 /94)AP
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