MUSLIMISCHER GEBETSRAUM : Nicht in Möbelhaus
Das VerwG Göttingen hat die Nutzung eines früheren Möbelhauses in Göttingen als muslimischen Gebetsraum untersagt und bestätigte eine Entscheidung der Stadt. Der Besitzer, der die Immobilie bereits ohne entsprechende Genehmigung bewohnt, muss zudem mit seiner Familie aus dem Möbelhaus ausziehen (Az: 2 B 30/07). (dpa)