■ MIETERHÖHUNG: Ausgleichabgabe im Osten unzulässig
Für die Erhebung einer Ausgleichabgabe in Ost-Berlin für den kleinsten Raum einer Wohnung gibt es nach Auffassung des Berliner Mietervereins keine Rechtsgrundlage. Die Senatsbauverwaltung hatte eine solche Abgabe in Höhe von drei Mark pro Quadratmetern und bei neuen Mietverhältnissen beschlossen, wenn die Wohnung größer ist als im Wohnberechtigungsschein vorgesehen (die taz berichtete). In Ost-Berlin, so der Mieterverein, gelte jedoch eine Mietpreisbindung. Deshalb sollten alle betroffenen Mieter diese Forderung zurückweisen und bereits gezahlte Beträge zurückfordern.
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