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Martin Buchhorn (65), früherer Fernsehspielchef des Saarländischen Rundfunks, ist mit seiner Klage gegen die Landesrundfunkanstalten der ARD auf Entschädigung wegen fortwährender Persönlichkeitsrechtsverletzungen gescheitert. Wie das Saarbrücker Landgericht am Montag mitteilte, ist die geforderte Geldentschädigung in Höhe von 21.000 Euro nicht zu begründen. Die von Buchhorn beanstandeten Vorfälle hätten nicht die Grundlage seiner Persönlichkeit beeinträchtigt, sondern es habe sich um einen Angriff auf seine berufliche Sphäre und sein darin gewonnenes Ansehen gehandelt. Nach Angaben seines Rechtsanwalts Stephan Ory hat Buchhorn geklagt, weil er innerhalb der ARD so behandelt werde, als treffe die Behauptung zu, er sei „wegen branchenweit bekannter Unzuverlässigkeit“ vorzeitig von seinem Vertrag entbunden worden. Buchhorn, der sich öffentlich dazu bekannt hatte, mit Billigung und Wissen des Saarländischen Rundfunks Schleichwerbung betrieben zu haben, gab an, dass die diffamierenden Äußerungen von damals immer noch Konsequenzen für ihn hätten. (epd)
Mathias Döpfner (46), Springer-Vorstandschef, hält die Medienkrise für eine Krise des Journalismus. „Wir müssen uns auf das Primat des Inhalts besinnen“, sagte Döpfner am Sonntag bei der Matinee der Wochenzeitung Die Zeit in Hamburg. Der Erfolg hänge von journalistischen Tugenden wie gründliches Recherchieren und Erspüren von Neuigkeiten ab. „Am Ende zählt das Charisma des Inhalts.“ Entscheidend ist für ihn auch die Qualität der Sprache. Sie müsse konkret, unterhaltsam, sinnlich sein: „Der Autor muss sich quälen, nicht der Leser.“ (dpa)