: MEDIENTICKER
RTL (26), Kölner Fernsehsender, siegt vor Gericht. Heimliche Filmaufnahmen in einer Arztpraxis sind nicht grundsätzlich verboten, entschied das Düsseldorfer Oberlandesgericht. RTL hatte einen Arzt in seiner Praxis mit versteckter Kamera gefilmt. Eine Reporterin hatte sich als Patientin Psychopharmaka verschreiben lassen. Der Arzt sah sein Persönlichkeitsrecht verletzt und wollte auch für die Zukunft verhindern, dass in seiner Praxis heimlich gefilmt wird. Doch eine solche „vorbeugende Unterlassung“ könne vom Sender nicht verlangt werden. (dpa) Der Wirtschaftsjournalismus in Deutschland soll vor und während der Krise versagt haben. So lautet das Fazit einer Studie der Otto-Brenner-Stiftung. Vor allem der Deutschen Presse-Agentur (dpa) sowie „Tagesschau“ und „Tagesthemen“ wirft die Studie eine ungenaue und irreführende Berichterstattung vor. Sachverhalte, Begriffe und Zusammenhänge seien nur mangelhaft vermittelt worden. Die dpa wehrt sich: Die Autoren hätten „jedwede einordnende und hintergründige Berichterstattung vollständig aus ihrer Studie ausgeschlossen“. (taz)