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Archiv-Artikel

MALTE KREUTZFELDT ÜBER DIE ERBSCHAFTSSTEUER FÜR UNTERNEHMEN Unbegründete Panikmache

Die Ungerechtigkeiten bei der Erbschaftssteuer sind nicht zu übersehen: Wer ein Unternehmen erbt, zahlt dafür allenfalls einen Bruchteil der Steuer, die andere Erben zahlen, in den meisten Fällen sogar gar nichts. Zu Recht fordert der Bundesfinanzhof hier eine Korrektur. Denn die geltende Regelung lädt nicht nur zum Betrug ein, weil sich privates Vermögen leicht in Firmenvermögen umwandeln lässt – und damit ebenfalls steuerfrei vererbt werden kann. Sie ist auch im Grundsatz ungerechtfertigt.

Begründet wird die Befreiung damit, dass andernfalls Arbeitsplätze bedroht wären. Wenn Firmenerben Steuern bezahlen müssten, so drohen die Unternehmensverbände auch zur aktuellen Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts, könnten sie das Unternehmen nicht im gleichen Umfang fortführen.

Doch das ist unbegründete Panikmache. Jeder, der ein Unternehmen kauft oder gründet, muss dafür in der Regel einen Kredit aufnehmen, der aus den Gewinnen finanziert wird. Doch wer eine Firma von seinen Eltern erbt, soll damit überfordert sein, auf den Wert – natürlich abzüglich aller Firmenschulden und unter Berücksichtigung von Freibeträgen – eine Steuer von 7 bis 30 Prozent zu bezahlen, die über einen Zeitraum von zehn Jahren abbezahlt werden kann? Dass das wenig realistisch ist, hat auch der Wissenschaftliche Beirat des Finanzministeriums festgestellt und in einer Analyse die angedrohten Jobverluste bezweifelt.

Es wäre darum gut nachvollziehbar, wenn das Bundesverfassungsgericht im laufenden Verfahren eine Korrektur der Privilegien für Firmenerben verlangt. Doch selbst wenn die Richter keine Einwände haben, sollte die Politik handeln. Die Besserstellung derjenigen, die einen Betrieb vererbt bekommen, ist nicht nur ungerecht, sondern auch unbegründet.

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