M-Straße in Mitte: Lichtenberger abgewiesen
Gegen die Umbenennung einer Straße können sich nur Anwohnende juristisch wehren. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Berlin die Klage eines Mannes aus Lichtenberg abgewiesen, der die beabsichtigte Umbenennung der Mohrenstraße in Mitte auf dem Rechtsweg verhindern wollte. Im Falle der Mohrenstraße fehle es dem in Lichtenberg wohnenden Kläger an der erforderlichen Klagebefugnis, urteilte das Gericht laut Mitteilung vom Donnerstag. (VG 1 K 88/22). Laut Gericht wandte sich der Kläger im Juni 2021 gegen die Entscheidung des Bezirksamtes, die Straße in Anton-Wilhelm-Amo-Straße umzubenennen. Das Bezirksamt wies den Widerspruch zurück und erhob eine Gebühr von 148,27 Euro, die vom Gericht als rechtmäßig eingestuft wurde. Wegen zahlreicher Widersprüche ist die seit Langem geforderte Umbenennung bisher nicht in Kraft getreten. (epd)
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